Mit dem neuen RAL-Gütezeichen „Qualitätsprodukt Gemeinschaftsgastronomie“ erhalten Akteure der GV Unterstützung bei der Umsetzung eines hochwertigen Verpflegungsangebots entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
Für die Gemeinschaftsverpflegung (GV) gelten strenge Vorgabe, was die Deklaration von Inhalts- und Zusatzstoffen in den angebotenen Speisen und Getränken betrifft. Aufgrund des Fachkräftemangels in der Branche fehlt laut RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung in vielen Einrichtungen bei den Mitarbeitern aber oft das nötige Wissen, um Lebensmittel sicher zuzubereiten. Die hohen Ansprüche der Gäste an die Verpflegung einerseits und das begrenzte Budget andererseits stelle die Verpflegungsverantwortlichen vor weitere Herausforderungen bei der Speiseplanerstellung und dem Einkauf.
Eine Erleichterung für GV-Küchenteams soll nun das neu entwickelte RAL-Gütezeichen „Qualitätsprodukt Gemeinschaftsgastronomie“ bieten, das künftig durch die RAL Gütegemeinschaft Ernährungs-Kompetenz vergeben wird. Produkte, die das Kennzeichen tragen, enthalten keine Zusatzstoffe, die auf Speisekarten der Gemeinschaftsverpflegung deklariert werden müssen. Bestimmte weitere Inhaltsstoffe wie Palmfette und Glukose-Fruktose-Gemische sind ausgeschlossen, Grenzwerte für die Gehalte an Salz und Zucker festgelegt. Damit sind diese Produkte einfach zu handhaben und bieten hilfreiche Zubereitungshinweise, was die Arbeit in der Küche erleichtern soll, teilt die Gütegemeinschaft mit.
„Convenience-Produkte werden oftmals als minderwertig wahrgenommen. Diese Annahme ist so pauschal, aber nicht richtig. Man muss diese Lebensmittel sehr differenziert betrachten hinsichtlich der Inhaltsstoffe, der Verarbeitung und des Nährstoffprofils. Genau dabei hilft das neue Gütezeichen Qualitätsprodukt Gemeinschaftsgastronomie“, erläutert Susanne Lange, Geschäftsführerin der Gütegemeinschaft Ernährungs-Kompetenz.
Dieses sei das erste seiner Art, das verarbeitete Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung für ihre Qualität, Gesundheit und Nachhaltigkeit auszeichnet, bestätigt Lange und hebt hervor: „Damit steht Küchen- und Einrichtungsleitungen, Caterern und Unternehmensleitungen ein verlässlicher Wegweiser für Produkte, die frei von deklarationspflichtigen Zusatzstoffen und anderen festgelegten unerwünschten Inhaltsstoffen sind, zur Verfügung.“
Für die Nutzung des Gütezeichens werden die Produkte einer umfangreichen regelmäßigen Prüfung durch unabhängige Sachverständige unterzogen. Überprüft werden unter anderem die Zutaten sowie die Verarbeitung und Eignung für die Großküche. Um die Bestimmungen stets aktuell zu halten, werden die zugrunde liegenden Güte- und Prüfbestimmungen regelmäßig und bei Bedarf an neue Anforderungen angepasst.