Ralf Lang

30 Juni, 2025

Mindestlohnkommission: Kräftige Anpassung der Mindestlöhne

Am 27. Juni hat die Mindestlohnkommission den Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro zu erhöhen.

GastroSpiegel, 28.06.2025 – Die Mindestlohnkommission hat im Rahmen einer Gesamtabwägung geprüft, welche Höhe des Mindestlohns geeignet sei, um zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Wie die Kommission mitteilt, falle die Beschlussfassung in eine Zeit anhaltender wirtschaftlicher Stagnation. Die deutsche Wirtschaft sehe sich in weiten Teilen mit konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen sowie externen Schocks konfrontiert. „Die Entwicklung der Verbraucherpreise hat sich nach einem starken Anstieg in den Jahren 2021 bis 2023 normalisiert. Für das Jahr 2026 lassen die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung eine Aufhellung der wirtschaftlichen Lage erhoffen“, heißt es in der offiziellen Mitteilung.

Mindestschutz gewährleisten

Aktuell ist der Mindestlohn auf 12,82 Euro festgesetzt. Die Erhöhungsschritte betragen 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 (+ 8,4 %) und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 (+ 13,9 %, bezogen auf die heutige Mindestlohnhöhe, jeweils brutto je Zeitstunde). Die Mitteilung hebt hervor, dass einzelne Gesichtspunkte in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet wurden. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation hält das Gremium den Vorschlag der Vorsitzenden für vertretbar, den Mindestlohn in den genannten Schritten zu erhöhen, um den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu verbessern.

Hohe Belastung für das Gastgewerbe

Wie ist die Mindestlohnanhebung nun zu bewerten? Dass es positive wie negative Aspekte der Entscheidung gibt, verdeutlich Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband): „Die Mindestlohnkommission hat mit der heutigen Entscheidung unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, Kompromisse unter Würdigung der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Gesamtsituation zu erzielen.“ Es sei wichtig, dass die Sozialpartner gemeinsam eine von der Politik unabhängige Gesamtabwägung getroffen hätten, fügt der Dehoga-Präsident hinzu. Denn: „Löhne dürfen nicht Spielball der Politik sein. Damit sollte jetzt auch die politische Debatte beendet sein.“

Eingriff in die Tarifautonomie

Allerdings stellen das Verhandlungsergebnis und die damit verbundenen deutlichen Personalkostensteigerungen für die Branche mit 2,2 Millionen Beschäftigten laut Zöllick vor große Herausforderungen. Der Branchenkenner fasst die Auswirkungen für Hotellerie und Gastronomie zusammen: „Acht gültige regionale Tarifverträge werden so bereits im Jahr 2026 überholt und teilweise außer Kraft gesetzt. Das gesamte tarifliche Lohngefüge wird dadurch beeinflusst – ein Eingriff in die Tarifautonomie. Durch die Erhöhung in zwei Schritten wird die Belastung abgemildert und die Planbarkeit verbessert.“

Bereits seit 2022 sind die Arbeitskosten im Gastgewerbe nach Angaben des Dehoga um 34,4 Prozent gestiegen. 2024 musste Branche das fünfte Jahr in Folge mit realen Umsatzverlusten hinnehmen – minus 13 Prozent gegenüber 2019. Auch der Start ins neue Jahr verlief schwach. „Sinkende Umsätze bei zugleich heftig steigenden Kosten – die wirtschaftliche Belastungsgrenze für die Betriebe ist vielerorts erreicht, sie stehen mit dem Rücken zur Wand“, sagt Zöllick und macht deutlich: „Umso wichtiger ist, dass die im Koalitionsvertrag und im Sofortprogramm der Regierung vereinbarten Entlastungen, insbesondere die sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen, jetzt schnell gesetzlich umgesetzt werden.“

rl